Wo hört Kunst auf, und wo fängt die Beleidigung an? Nun, jemand wie Gunther von Hagens mag mit seinem Schauerpanoptikon der lebenden Toten durchaus als streitbar faszinierend gelten, immerhin geht er mit seiner Kunst sprichwörtlich „über Leichen“. Dagegen ist Günter Schumann ein – vergleichsweise – renitenter Waisenknabe. Und doch sorgte eines seiner Werke vor ein paar Jahren – genauer: 2005 – durchaus für Aufsehen. Aber seien wir doch mal ehrlich: wenn ein Künstler zwei überdimensionale Holzfiguren drechselt, die durchaus zweifelsfrei einem korpulierenden Polizistenpärchen ähneln, und dieses… nunja: „Kunstwerk“ mit dem deutungsfreien Titel „Die Arschficker“ dann vor dem nächstgrößeren Amtsgericht parkt (in diesem Fall das der Stadt Schwerin), so kann man schon von gewollter Provokation sprechen. Immerhin ist Schumann, für den die Forderung von offizieller Stelle, ihn doch bitte in psychiatrische Behandlung einzuweisen, „die höchste Auszeichnung (ist), die in Mecklenburg-Vorpommern an Künstler vergeben wird“, ein aktenkundiger Wiederholungstäter, der bereits in der Vergangenheit grenzwertige Holzskulpturen zustande brachte. Ob das nun wirklich „Kunst“ ist, oder Günter Schumann einfach nur auf geniale Weise durchgeknallt – das liegt wie so oft im Auge des Betrachters. Leider handelt es sich bei den bundesdeutschen Gesetzeshütern um einen weitestgehend spaßfreien Verein, der anscheinend wenig von gesellschaftskritischen Untertönen hält. Der Zuschauer wird schmunzeln. Die Polizei hält’s eher mit dem Motto: Es ist Kunst, also muss es weg!
Hier gibt’s einen kurzes Bericht des NDR-Satireformats „Extra 3“ aus dem Jahr 2005…
…und hier einen kurzen „Spiegel“-Artikel zum „Vorfall“ (vom August 2005).
Rock and Roll.